|
|
Ist das Finanzamt Ihren Angaben nicht gefolgt und ist deshalb der
Steuerbescheid für Sie ungünstig ausgefallen? Dann hilft nur noch ein
Einspruch. Und der muss innerhalb einer bestimmten Frist beim Finanzamt
eingegangen sein, sonst haben Sie keine Chance mehr, Ihr Recht zu erlangen.
Volle
Leistung
Wir
erbringen für Sie folgende Leistungen:
Wir
prüfen Ihren Steuerbescheid auf Fehler.
Wir
prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.
-
Wir legen fristgerecht für Sie Einspruch
ein - auch dann, wenn Sie abwesend sind und die Frist selbst nicht einhalten
können.
-
Wir
begründen den Einspruch unter Auswertung der Finanzrechtsprechung und
renommierter Kommentare von ausgewiesenen Fachleuten.
-
Wir sorgen dafür, dass Sie keine Zahlungen
leisten müssen, solange ein Einspruch nicht entschieden ist.
-
Wir klären mit Ihrem Sachbearbeiter die
Rechtslage mit dem Ziel, Einvernehmen zu Ihren Gunsten herbei zu führen.
-
Während
der Einspruch läuft, verfolgen wir Änderungen in Gesetzgebung und
Rechtsprechung und bringen neue Argumente nachträglich ein.
-
Sollte
bereits die Klage eines anderen Steuerbürgers in der Revision beim
obersten deutschen Steuergericht - dem Bundesfinanzhof - anhängig
sein - so sorgen wir dafür, dass Ihr Einspruch so lange nicht negativ
entschieden wird, bis der BFH seine Meinung veröffentlicht hat.
-
Hat
der BFH für Sie ein günstiges Urteil gesprochen, bringen wir dieses
Urteil in Ihren Einspruch mit ein und vermeiden für Sie damit
langwierige und oft auch kostspielige Rechtstreitigkeiten.
Die
Vorteile für Sie
-
Sie
selbst brauchen nicht tätig zu werden und auch nicht mit dem Finanzamt zu
verhandeln. Das erledigen wir für Sie in Ihrem Namen.
-
Da
wir die Beratung schnell, kompetent und zuverlässig per Internet, E-mail
und ggf. Telefonrückfrage abwickeln, sparen Sie Zeit und Kosten.
-
Zeit,
weil Sie keinen Termin vereinbaren und wahrnehmen müssen. Sie können Ihre
Anfrage dann starten, wenn es in Ihren Zeitplan passt. Sie brauchen sich
nicht extra frei zu nehmen oder den wohlverdienten Feierabend in einer
Steuerkanzlei verbringen.
-
Kosten,
weil auch wir durch die effiziente Internetberatung kostengünstig arbeiten
können Diese Rationalisierungseffekte teile wir gern mit Ihnen.
Honorarangebot
Nachdem
Sie uns Ihr Problem geschildert haben, machen wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden
ein Honorarangebot. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Höhe der
umstrittenen Steuerersparnis. Nach der Bestätigung durch Sie sind wir bestrebt,
Ihnen die Lösung möglichst kurzfristig zuzusenden. Um
alles gründlich vorzubereiten, benötigen wir allerdings bei komplexeren Fragen
etwas Zeit.
Die
Rechnung wird an die von Ihnen angegebene Postanschrift bzw. an Ihre
E-mail-Adresse gesendet.
Noch
ein Hinweis
Einsprüche
sind zeitkritisch. Zögern Sie nicht. Die Einspruchsfrist ist schnell
abgelaufen. Nur wer frühzeitig und kompetent Einspruch einlegt, wahrt den Anspruch auf
sein Recht.
|
|